Carport Baugenehmigung Berlin – Das müssen Sie wissen und beachten!
In Berlin ist das Errichten eines Carports ohne Baugenehmigung möglich. Dank einer neuen Landesbauordnung im Jahr 2006, kann ein Carport mit kaum Bürokratie und ohne Verfahren errichtet werden. Bestimmte Richtlinien müssen aber trotzdem eingehalten werden, damit das neue Bauvorhaben auch genehmigungsfrei bleibt.
So brauchen Sie keine Carport Baugenehmigung in Berlin
Das Errichten eines Carports ohne Baugenehmigung ist zum Glück, für die Berliner seit 2006 relativ einfach. Es müssen nur einige wenige Vorschriften eingehalten werden und schon ist das Bauvorhaben nicht genehmigungspflichtig. Gemeldet gehört das Errichten des Carports aber trotzdem beim zuständige Bauamt (formlos). Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte Sie die folgenden Richtlinien zumindest mündlich vor dem Bau von der Behörde nochmals bestätigen lassen. Unter Einhaltung folgender Punkte müssen Sie kein Genehmigungsverfahren einleiten (Vollständigkeit & Rechtsgültigkeit nicht garantiert):
- Es darf max. 30m² Grundfläche einnehmen
- Das Carport muss stabil sein (keine konkreten Angaben)
- Direkt an der Grundstücksgrenze darf der Carport eine Länge von 8 m nicht überschreiten
- Mindestabstand anderer Grundstücksgrenzen: 3m
- Maximale Höhe: 3m
Wann brauche ich eine Baugenehmigung für mein Carport in Berlin?
Eine Baugenehmigung ist immer dann notwendig, wenn Sie die vorgeschriebenen Richtlinien für ein verfahrensfreies Carport nicht einhalten können. Fragen Sie dazu am besten bei Ihrem zuständigem Bauamt nach, diese können Ihnen zu allen spezifischen Fragen eine genaue Auskunft geben.
Auch wenn Sie unsere angegebenen Vorschriften einhalten können, raten wir Ihnen Ihr zuständiges Bauamt in Berlin über Ihr Bauvorhaben zu informieren und gegebenenfalls offene Fragen zu klären. Damit verhindern Sie Missverständnisse und im schlimmsten Fall, dass Sie Ihr Carport wieder abbauen müssen.
Welche Dokumente für einen Antrag zur Baugenehmigung nötig sind
Um reibungslos und schnell zu Ihrer Genehmigung zu gelangen, müssen dem zuständigen Bauamt einige Unterlagen zugesendet werden. Diese werden dann überprüft und an die zuständigen Behörden und ggf. Nachbarn deren rechte betroffen sind weitergeleitet. Wir haben Ihnen die üblichen nötigen Dokumente aufgelistet, wobei wir die Vollständigkeit nicht garantieren können. Von Projekt zu Projekt können noch weitere benötigt werden.
- Bauantragsformular
- Genaue Baubeschreibung
- Betriebsbeschreibung
- evtl. bautechnische Nachweise
Bauanzeige für Ihr Carport in Berlin
Wenn Sie alle vorgegebenen Richtlinien einhalten, müssen Sie trotzdem eine Bauanzeige aufgeben. Diese muss innerhalb von 4 Wochen entweder genehmigt oder nicht genehmigt werden. Geschieht dass nicht in dem genannten Zeitraum, gilt das Bauvorhaben als genehmigt.
Die Bearbeitungsdauer bis zur Ausstellung einer Baugenehmigung
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, ist es ratsam schon im Vorhinein eine Liste aller benötigten Unterlagen anzufordern. Werden diese korrekt und vollständig abgegeben, sollte die Bearbeitung bis zur ersten Rückmeldung wenige Wochen, manchmal sogar nur 5-7 Tage dauern.
Kosten für eine Carport Baugenehmigung in Berlin
Grundsätzlich hängen die Kosten davon ab, wie umfangreich der Bau Ihres neuen Carports ist. Umso mehr bürokratischer Aufwand dafür nötig ist, umso mehr wird die Genehmigung kosten. Sie sollten sich aber auf mindestens 300-600€ einstellen.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hat hierzu eine Übersicht der Gebühren für die Baugenehmigung bereitgestellt: Baugenehmigung Übersicht
Seit 2006 neue Bestimmungen in Berlin für die Genehmigung eines Carports
Mit dem neuen Baurecht in Berlin müssen Sie nicht immer die Baubehörde einschalten sobald Sie ein Bauvorhaben (z.B. Carport, Gartenhütte, Gewächshaus) planen. Sie müssen lediglich die geltenden Bestimmungen einhalten und nach diesen Ihr Bauobjekt errichten.
Für Fehler und nicht Einhaltung der Richtlinien haften die Bauherren selbst. Wurden die Vorgaben grob mißachtet, droht der Abbau.
Wie lange gilt die Baugenehmigung in Berlin für mein Carport?
Die Genehmigung ist nach Ausstellung für 3 Jahre gültig. In dieser Zeitspanne müssen Sie mit dem Bau Ihres Carports beginnen, ansonsten erlischt dies Baugenehmigung und es muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Wenn der Bau für mind. 1 Jahr unterbrochen wurde, erlischt sie ebenfalls und ist erneut anzufordern.
Das sollten Sie bei einer Grenzbebauung in Berlin beachten
Grundsätzlich können Sie unter Einhaltung bestimmter Richtlinien in Ihrem Garten oder Ihrer Zufahrt Bauen was Sie wollen. Das gilt aber nicht, wenn diese Bauvorhaben die Rechte Ihrer direkten Nachbarn betreffen.
Sie planen direkt an die Grenze zu bauen, dann brauchen Sie die Erlaubnis Ihres Nachbarn. Ansonsten kann der Nachbar den Abriss bzw. Abbau Ihres Carports fordern. Deshalb sollten Sie sich bestmöglich absichern und eine schriftliche Einverständniserklärung aufsetzten – bevor Sie mit dem Bau beginnen.
Weiterführende Links
Stadtentwicklung Berlin – Bauordnung
Baugenehmigungsverfahren Berlin
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