Carport Baugenehmigung Brandenburg – Das müssen Sie wissen und beachten!
Zur Freude jener die sich einen bürokratischen Aufwand & Kosten sparen möchten, kann in Brandenburg auch ohne Baugenehmigung ein Carport errichtet werden. Wir zeigen Ihnen auf was genau Sie achten müssen, damit auch Sie auf ein Genehmigungsverfahren verzichten können.
Ohne Baugenehmigung ein Carport in Brandenburg errichten
Wer in Brandenburg ein Carport errichten will hat es relativ leicht, weil seit der neuen Baurodnung 2016 meist keine Baugenehmigung nötig ist. Es werden den Einwohnern einige Freiheiten bei deren Bauvorhaben geboten, ein Carport bis max. 50m² Fläche kann grundsätzlich ohne Genehmigungsverfahren errichtet werden Seit 2016 sind die Bauvorschriften sehr gelockert, alles darf man aber auch nicht ohne Genehmigung bauen. Wir zeigen Ihnen an welche Richtlinien Sie sich halten müssen, damit Sie keine Baugenehmigung benötigen (Vollständigkeit & Rechtsgültigkeit nicht garantiert):
- Größe: max. 50m²
- Mindestabstand zu Straßen bzw. öffentlichen Verkehrsflächen: 3m
- Maximale Höhe: 3m
- Mindestgröße: 2,30m Breite & 5m Tiefe
Bei einer Grenzbebauung gelten folgende Anforderungen:
- Der Carport darf max. 3 Meter hoch sein.
- Wird die Höhe von 3 Metern überschritten – dann mind. 3 Meter Abstand zur Grenze
- Max. 9 Meter Länge direkt an der Grundgrenze
Wann brauche ich in Brandenburg eine Carport Baugenehmigung?
Grundsätzlich ist für das Errichten eines Carports in Brandenburg nicht unbedingt eine Baugenehmigung nötig. Kann aber nur eine Richtlinie nicht eingehalten werden, dann müssen Sie ein Genehmigungsverfahren einleiten lassen. Bei einer Bebauung der Grenze, brauchen Sie die Einverständnis Ihres Nachbarn.
Es bringt nichts den Nachbarn nicht über das Bauvorhaben aufzuklären. Spätestens wenn Sie eine Baugenehmigung anfordern, wird er von der zuständigen Baubehörde darüber informiert und gebeten seine Einverständnis dazu abzugeben.
So erhalten Sie eine Carport Baugenehmigung
Der Weg bis zur Baugenehmigung kann beinhaltet einiges an bürokratischem Aufwand. Man kommt um das Erstellen & um das Ausfüllen einiger Dokumente und Formulare leider nicht herum. Welche Unterlagen Sie genau bereitstellen müssen um das Genehmigungsverfahren einzuleiten, erfahren Sie bei Ihrem zuständigen Bauamt.Ein kleiner Überblick welche Unterlagen normalerweise angefordert werden (Vollständigkeit nicht garantiert):
- Bauantragsformular
- Flurkarte 1:500, nicht älter als 6 Monate
- Bauzeichnung
- Baubeschreibung
- Lageplan des Baugrundstücks
- Baugenehmigungsverfahren für die Statik + Unterschrift des Verfassers
- Angabe der Eigentümer der Nachbargrundstücke (mit Flurstücknummer, sowie Name und Anschrift)
Seit 2016 – Erleichterung bei Baurecht für Carport, Nebengebäude, Garage etc.
Die neue Bauordnung in Brandenburg ermöglicht es den Bürgern mehr Freiheiten bei der Gestaltung Ihres Gartens oder Ihrer Einfahrt. Es können z.B. Gartenhütten im Garten mit max. 50m² ohne Baugenehmigung gebaut werden. Selbes gilt auch für Carports oder Garagen, hält man sich an die geltenden Bestimmungen und die vorgegebene maximale Größe kann ganz ohne Genehmigung gebaut werden.
Man sollte aber beachten, dass sich das genehmigungsfreie Bauen nur auf das öffentlich-rechtliche Verfahren bezieht. Werden in die Rechte des Nachbarn eingegriffen, muss er eine Einverständniserklärung abgeben (z.B. bei Grenzbebauung)
Die Kosten für eine Carport Baugenehmigung in Brandenburg
Hauptsächlich hängen die Kosten vom Umfang des Projektes ab, da sich dieser bei einem Carport aber in Grenzen hält, sollte nicht allzu großer finanzieller Aufwand nötig sein. Werden jedoch Dokumente nicht sachgemäß bereitgestellt, kann das zu Verzögerungen und auch höheren Kosten führen.
Für den kompletten Genehmigungsprozess, sollte man grob mit in etwa 300-900€ rechnen. Bei einer Grenzbebauung sollten Sie unbedingt schon vorher die Einverständnis Ihres Nachbars einholen, damit das nicht mehr von der Baubehörde erledigt werden muss.
In Brandenburg eine verfahrensfreie Bauanzeige für Ihr Carport abgeben
Um eine einfache & formlose Bauanzeige kommt man leider nicht herum. Auch nicht wenn man die maximale Größe und die weiteren Bestimmungen einhält. Diese Anzeige ist lediglich dafür da, dass das zuständige Bauamt einschreiten könnte falls Sie Ihr Projekt mit Ihnen besprechen bzw. nicht zulassen wollen.
Da ein Carport oder eine Terrassenüberdachung aber nicht selten gebaut wird, sollten Sie Ihre Bestätigung für Ihr Vorhaben innerhalb weniger Wochen erhalten.
Carport Grenzbebauung in Brandenburg
Das errichten eines Carports ohne Genehmigung ist in Brandenburg leicht möglich. Bei einer Grenzbebauung gilt es aber, auch wenn der Bau verfahrensfrei ist, die Rechte der Nachbarn zu beachten.
Wird das Carport an der Grenze errichtet, braucht man die Einverständnis des Nachbarn, diese sollte man sich am besten schriftlich geben lassen.
Weiterführende Links
Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)
Verwaltungsvorschrift zur Brandenburgischen Bauordnung (VVBbgBO)
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