Carport Baugenehmigung Hamburg – Das müssen Sie wissen und beachten!
In Hamburg kann ein Carport auch ohne Baugenehmigung errichtet werden, dafür müssen aber einige Richtlinien eingehalten werden. Werden diese Vorgaben berücksichtigt, reicht eine normale Bauanzeige bei der zuständigen Baubehörde aus. Man sollte aber auch beachten, dass in Hamburg in einen Regionen und Orte Sonderregelungen gelten. Diese sollte man sich vor dem Errichten des Carports einholen.
Carport ohne Baugenehmigung in Hamburg errichten
Die Richtlinien um ein nicht genehmigungspflichtiges Carport in Hamburg zu errichten, sind im Vergleich zu anderen Bundesländern relativ kulant. Es werden einem viele Freiheiten geboten und man kann, bei Einhaltung der Vorgaben, sich den Bürokratischen Aufwand und einige Kosten sparen. Wenn Sie folgende Punkte einhalten, müssen Sie ein Baugenehmigungsverfahren nicht einleiten lassen (Vollständigkeit & Rechtsgültigkeit nicht garantiert):
- Max. 50m² eingenommene Grundstücksfläche
- Maximale Höhe: 3m
- Mindestens 3m Abstand zur nächsten Grundstücksgrenze (in manchen Regionen 8m)
- Es muss den Festlegungen im Bebauungsplan entsprechen
Wann brauche ich eine Baugenehmigung für mein Carport in Hamburg?
Auch wenn Sie unter bestimmten Voraussetzungen in Hamburg auf die Baugenehmigung für ein Carport verzichten können, sind Sie dazu verpflichtet Ihr Bauvorhaben der Baubehörde mitzuteilen. Der Grund dafür ist, dass diese einschreiten können falls Ihr Vorhaben nicht gewünscht ist.
Diese Bauanzeige kann auch formlos geschehen, wichtig ist nur das diese gemacht wird. Auch wenn einem das Verfahren einer Baugenehmigung erspart bleibt, sollte man auf keinen Fall auf die Anzeige verzichten.
Vorgangsweise für eine Carport Baugenehmigung in Hamburg
Um in Hamburg an eine Baugenehmigung für Ihr Carport zu gelangen müssen Sie einige Unterlagen beim zuständigen Bauamt abgeben. Für einen reibungslosen Ablauf kontaktieren Sie Ihre Baubehörde und ersuchen um Zusendung der benötigten Formulare. Wir geben Ihnen einen kleinen Überblick darüber, welche Dokumente Sie bereitstellen müssen (Vollständigkeit nicht garantiert):
- Bauantragsformular
- Flurkarte 1:500, nicht älter als 6 Monate
- Bauzeichnung
- Baubeschreibung
- Lageplan des Baugrundstücks
- Baugenehmigungsverfahren für die Statik + Unterschrift des Verfassers
- Angabe der Eigentümer der Nachbargrundstücke (mit Flurstücknummer, sowie Name und Anschrift)
Abgabe der nötigen Unterlagen für eine Carport Baugenehmigung
Die Dokumente/Unterlagen für Ihr Bauvorhaben bzw. Carport müssen beim zuständigen Bauamt oder Gemeinde in zweifacher Ausfertigung abgegeben werden. Diese leiten dann Ihren Antrag an die zuständigen Behörden weiter. Versichern Sie sich, dass wirklich alle notwendigen Unterlagen abgegeben wurden, ansonsten verzögert sich die Genehmigung um evtl. 1-2 Wochen. Sie müssten auch schriftlich informiert werden, wenn eine Entscheidung getroffen wird.
Mit dem Bau Ihres Carports, müssen Sie solange warten, bis die Baugenehmigung dafür erteilt wurde. Es ist nicht erlaubt schon vor Bewilligung mit dem Errichten zu beginnen.
Wie lange dauert die Ausstellung der Baugenehmigung
Vorausgesetzt, alle notwendigen Dokumente und evtl. auch Einverständnisse wurden ordnungsgemäß dem zuständigen Bauamt übermittelt, sollte die Bearbeitung des Antrages nur wenige Wochen dauern. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, sollten Sie vorher alle benötigten Formulare und Informationen vom Bauamt anfordern.
Die Kosten für eine Carport Baugenehmigung in Hamburg
Diese sind in Hamburg ähnlich wie in andern Bundesländern. Jedoch haben Sie hier die Möglichkeit Ihr Carport auch ohne Baugenehmigung zu errichten und dadurch Geld & Aufwand zu sparen.
Die Kosten für die Baugenehmigung können sich von 0 EURO bis 650 EURO erstrecken. Eine genaue Auskunft darüber ist leider nicht möglich, da die Kosten dafür von Ihrem Wohnort abhängig sind.
In den meisten Bundesländern sind die Kosten für die benötigte Baugenehmigung aber relativ überschaubar und sollten Ihren Plan eines neuen Carports nicht behindern.
In Hamburg gelten beim Bau eines Carports einige Sonderregelungen
Leider sind die Regelungen in Hamburg in den einzelnen Regionen recht unterschiedlich und es gelten immer wieder Sonderregelungen. Deshalb ist es besonders wichtig, dass Sie vor Baubeginn Ihr zuständiges Bauamt kontaktieren. Die können Ihnen alle nötigen Informationen und Richtlinien mitteilen.
Bauen Sie Ihr Carport ohne Genehmigung und ohne Einhaltung der geltenden Vorgaben, droht Ihnen eine Geldstrafe und der Abbau Ihres Carports.
Sie wollen Ihr Carport direkt an der Grundstücksgrenze?
Bei einer Carport Grenzbebauung müssen einige Abstände und vor allem auch die Rechte Ihres Nachbarn beachtet werden. Möchten Sie ohne Genehmigung auskommen, müssen Sie mindestens 8m von der Grenze entfernt bauen. Ansonsten sind die Abstände im Bebauungsplan festgelegt.
Es gilt aber fast immer, dass bei einem Genehmigungsverfahren auch das Einverständnis Ihres Nachbarn eingeholt wird. Denn bei einer Grenzbebauung greifen Sie auch in die Rechte Ihres Nachbarn ein. Gibt dieser nicht sein Ok für Ihr Bauvorhaben könnte es sogar an dem scheitern.
Weiterführende Links
Vorschriften zum Bauordnungsrecht
Hamburgische Bauordnung(HBauO)
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