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Terrassenüberdachung Baugenehmigung Hessen

Terrassenüberdachung Baugenehmigung Hessen – Das müssen Sie wissen!

Terrassenüberdachung Baugenehmigung Hessen
Eine Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung in Hessen Errichten? Auch das Bundesland Hessen hat seine eigene Bauverordnung und eigene Gesetze an die es sich zu halten gilt. Man kann eine Terrassenüberdachung unter Berücksichtigung einiger Dinge, auch ohne Baugenehmigung in Hessen bauen. Sollte aber eine Baugenehmigung notwendig sein ist der Aufwand & die Bürokratie meist geringer als erwartet. Im folgenden Beitrag haben wir deshalb einige Dinge für Sie zusammengefasst.

 

Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung in Hessen?

Grundsätzlich ist es möglich eine Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung in Hessen zu errichten, jedoch müssen einige Dinge berücksichtigt werden. Die Größe der Überdachung sollte in Hessen keine Rolle spielen.

Überdachungen von erdgeschossigen Terrassen sind in Hessen, in den meisten Orten & Städten, baugenehmigungsfrei. Ist das Bauprojekt also von der Baugenehmigung freigestellt bedeutet das aber nicht, dass gar nichts beachtet werden muss. Selbstverständlich müssen Sie die Rechtsvorschriften des öffentlichen Baurechts einhalten. Der Bauherr gilt selbst als selbstverantwortlich die gestellten Bedingungen einzuhalten. Wer diese Vorgaben nicht einhält und eine Terrassenüberdachung einfach so aufstellt der kann sie vielleicht gleich wieder abbauen und das möchte natürlich niemand.

Man sollte sich aber desto trotz unbedingt vor Baubeginn bei der zuständigen Baubehörde über die geltenden Vorschriften informieren. In manchen Regionen in Hessen dürfen Terrassenüberdachungen unter folgenden Voraussetzungen ohne Genehmigung errichtet werden (Vollständigkeit & Rechtsgültigkeit nicht garantiert):

  • Die Terrassenüberdachung darf max. 50m² eingenommene Grundstücksfläche
  • Direkt an der Nachbargrenze max. 25m²
  • Die Überdachung muss den Festlegungen im Bebauungsplan entsprechen
  • Zu öffentlichen Straßen müssen mind. 3m Abstand gegeben sein

Außerdem müssen, wenn Sie in Hessen Ihre Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung errichten wollen, gewisse Abstände zu den Nachbargrundstücken eingehalten werden. In Hessen soll laut der Bauordnung ein Abstand von mind. 3m zum Nachbargrundstück eingehalten werden. Liegt für Ihren Ort, an dem das Bauvorhaben einer Terrassenüberdachung durchgeführt werden soll ein Bebauungsplan ist dieser in erster Linie einzuhalten.
 

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Wann wird eine Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung in Hessen benötigt?

Terrassenüberdachung Baugenehmigung Hessen

Sollten die genannten Bedingungen nicht zutreffen so ist eine Baugenehmigung notwendig. Ein Bauantrag muss gestellt werden um diese Genehmigung zu erhalten.

Genaue Informationen, welche Anträge, Formulare und Dokumente genau notwendig sind erhalten Sie bei der zuständigen Baubehörde. Hier weiß man genau Bescheid und auch das Vorhaben einer Baugenehmigung sollte schnell erledigt sein.

Grundsätzlich benötigt man in Deutschland bzw. Hessen meist folgende Unterlagen:
(Vollständigkeit & Rechtsgültigkeit nicht garantiert)

  • Bauantragsformular
  • Bauzeichnung
  • Flurkarte (nicht älter als 6 Monate)
  • Statik-Verfahren + Unterschrift des Erstellers
  • Bekanntgabe der Inhaber der Nachbargrundstücke
  • Lageplan des Baugrundstücks
  • Baubeschreibung

Wir empfehlen: Generell sollte bevor! ein Bauvorhaben umgesetzt wird, die Baubehörde bzw. das zuständige Bauamt aufgesucht werden. Es könnten nämlich noch weiter Auflagen zu erfüllen geben. Da diese oft ortsspezifisch sind können wir keine komplette allgemeine Antwort geben. Wie bereits erwähnt kann die zuständige Behörde diese offenen Fragen beantworten.

Wie Sie sehen gibt es einige Dinge zu beachten. Wir hoffen Ihnen mit einigen Informationen geholfen zu haben. Dennoch kann auf der Baubehörde erst mit der konkreten Adresse ermittelt werden was es alles genau zu beachten gilt.

 
 
 

Weiterführende Links


HESSISCHE BAUORDNUNG (HBO) 2018 mit Änderung vom Juni 2020
Hessische Bauordnung (HBO) Landesrecht Hessen
 
 

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