Carport Baugenehmigung Niedersachsen – Das müssen Sie wissen und beachten!
Seit einigen Jahren ist es auch in Niedersachsen möglich ein Carport ohne Baugenehmigung zu errichten. Dabei ist es aber wichtig das bestimmte Vorgaben eingehalten werden um das Carport als genehmigungsfreies Bauvorhaben durchgehen zu lassen. Wir zeigen Ihnen welche Vorgaben Sie beachten müssen damit Sie sich den bürokratischen- und Kostenaufwand sparen.
Carport ohne Baugenehmigung in Niedersachsen
In Niedersachsen ist das Errichten von einem Carport bzw. von geringfügige Bauvorhaben ziemlich einfach und es werden einem keine bürokratischen Hürden in den Weg gelegt. Auch wenn keine Genehmigung für Ihr Bauvorhaben benötigt wird, ist es trotzdem wichtig Ihre Pläne dem zuständigen Bauamt vorzulegen. Das gibt Ihnen die Möglichkeit einzuschreiten, falls Ihr Projekt irgendwelchen Richtlinien widerspricht oder Rechte dritter missachtet.
Wenn Sie folgende Punkte einhalten, müssen Sie ein Baugenehmigungsverfahren nicht einleiten lassen (Vollständigkeit & Rechtsgültigkeit nicht garantiert):
- Max. 30m² eingenommene Grundstücksfläche
- Ohne Bebauungsplan max. 20m² eingenommene Grundstücksfläche
- Die Zufahrt muss mindestens 2,5m breit sein (2,4m mit einer Seitenwand)
- Die Tiefe muss mind. 5m betragen
- Mind. 3m Abstand zur Grundstücksgrenze
- Es muss den Festlegungen im Bebauungsplan entsprechen
- Zu öffentlichen Straßen müssen mind. 3m Abstand gegeben sein
Wie Genehmigung für mein Carport in Niedersachsen beantragen?
Wenn Sie die genannten Vorschriften nicht einhalten können, brauchen Sie in Niedersachsen eine Baugenehmigung. Dazu müssen Sie alle nötigen Dokumente beim zuständigen Bauamt abgeben. Sie sollten bei Ihrer zuständigen Baubehörde die nötigen Informationen anfordern, es können auch von Ort zu Ort Sonderregelungen gelten.
Auch wenn Sie unter bestimmten Voraussetzungen in Niedersachsen auf die Baugenehmigung für ein Carport verzichten können, sind Sie dazu verpflichtet Ihr Bauvorhaben der Baubehörde mitzuteilen. Der Grund dafür ist, dass diese einschreiten können falls Ihr Vorhaben nicht gewünscht ist.
Diese Bauanzeige kann auch formlos geschehen, wichtig ist nur das diese gemacht wird. Auch wenn einem das Verfahren einer Baugenehmigung erspart bleibt, sollte man auf keinen Fall auf die Anzeige verzichten.
Prüfen Sie auch andere rechtliche Vorschriften
Um ohne Baugenehmigung auskommen zu können, sind nicht nur die Bestimmungen für ein Verfahrensfreies Carport einzuhalten. Es müssen ggf. auch die Rechte der Nachbarn, die Vorschriften des Denkmalamt, Brandschutzvorschriften und die geltenden Abstände zu den Grundgrenzen eingehalten werden.
Ebenfalls zu beachten gilt das bundesweit geltende Baugesetzbuch & die Landesverordnungen (Bsp.: Bauordnung in Niedersachsen). Eine Genehmigung muss auch immer beantragt werden, sobald sich ein Aufenthaltsraum im oder am Carport befinden soll.
Wie lange gilt eine ausgestellte Carport Baugenehmigung in Niedersachsen?
Wenn die Baugenehmigung für Ihr Projekt „Caport“ erstmal ausgestellt wurde, haben Sie genügend Zeit dieses in die Tat umzusetzen. Damit die Genehmigung nicht erlischt, müssen Sie mit dem Errichten des Carports innerhalb von 3 Jahren beginnen und der Bau darf nicht längere Zeit unterbrochen werden.
Auch wenn ein Carport in den meisten Fällen mit einem Bausatz innerhalb von einem Wochenende fertig aufgebaut wird, kann es vorkommen, dass wichtigere Dinge einem zuvorkommen. Dann kann man eine Verlängerung der Frist von höchstens zusätzlich 3 Jahren beantragen.
Vorgangsweise für eine Carport Baugenehmigung in Niedersachsen
Um in Niedersachsen an eine Baugenehmigung für Ihr Carport zu gelangen müssen Sie einige Unterlagen beim zuständigen Bauamt abgeben. Für einen reibungslosen Ablauf kontaktieren Sie Ihre Baubehörde und ersuchen um Zusendung der benötigten Formulare. Wir geben Ihnen einen kleinen Überblick darüber, welche Dokumente Sie bereitstellen müssen (Vollständigkeit nicht garantiert):
- Bauantragsformular
- Flurkarte 1:500, nicht älter als 6 Monate
- Bauzeichnung
- Baubeschreibung
- Lageplan des Baugrundstücks
- Baugenehmigungsverfahren für die Statik + Unterschrift des Verfassers
- Angabe der Eigentümer der Nachbargrundstücke (mit Flurstücknummer, sowie Name und Anschrift)
Auch Garagen, Gartenhütten & Gewächshäuser können ohne Genehmigung errichtet werden
Die selben Vorschriften für Carports gelten natürlich auch für weitere Nebengebäude bzw. geringfügige Bauten. Bis zu einer Größe von 30m², können am eigenen Grundstück solche Vorhaben ohne Bewilligung umgesetzt werden. Dabei sollten aber auch die Rechte der Nachbarn und die Abstände zu Grundgrenzen eingehalten werden.
Bevor Sie mit dem Bau beginnen, sollten Sie trotzdem unbedingt bei Ihrem zuständigen Bauamt nachfragen. Es könnten in Ihrem Ort Sonderregelungen gelten, bei denen Aufenthaltsräume bestimmter Richtlinien unterliegen.
Weiterführende Links
Das neue Bauordnungsrecht in Niedersachsen
Verfahrensfreie Baumaßnahmen
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