Terrassenüberdachung Baugenehmigung Baden-Württemberg – Das müssen Sie wissen!
Um die wunderbaren Vorteile einer Überdachung genießen zu können, sollte man sich vor dem Kauf mit der Terrassenüberdachung Baugenehmigung in Baden-Württemberg beschäftigen. Ansonsten kann es einem drohen, die bereits errichtete Überdachung wieder abbauen zu müssen. Im folgenden Beitrag haben wir für Sie alle Infos & Tipps die Sie brauchen zusammengefasst.
Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung in Baden-Württemberg?
Wie in jedem Bundesland in Deutschlands, gelten auch in Baden-Württemberg eigene Bestimmungen im Bezug auf eine Terrassenüberdachung Baugenehmigung. Eine Überdachung der Terrasse wird hier grundsätzlich als Hauptnutzung eingestuft. Laut der Landesbauordnung sind Terrassenüberdachungen im Innenbereich bis 30 m² Grundfläche Verfahrensfrei. („Innenbereich“ ist ein Begriff aus dem Bauplanungsrecht und bedeutet „im Zusammenhang bebauten Ortsteilen“)
Man sollte sich aber desto trotz unbedingt vor Baubeginn bei der zuständigen Baubehörde über die geltenden Vorschriften informieren. In manchen Regionen in Baden-Württemberg dürfen Terrassenüberdachungen unter folgenden Voraussetzungen ohne Genehmigung errichtet werden (Vollständigkeit & Rechtsgültigkeit nicht garantiert):
- Terrassenüberdachung im Innenbereich max. 30m² und im Außenbereich max. 20m² (in manchen Orten 30m²)
- Meldung an das zuständige Bauamt (schriftlich + evtl. Skizze)
- Einverständnis der Nachbarn deren Rechte betroffen sein könnten
Natürlich muss Ihre Terrassenüberdachung, auch wenn dieses als Verfahrensfrei gilt, den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen. Genauere Informationen liefern die zuständige Baubehörde oder das zuständige Bauamt. Da es vielerorts spezielle Bebauungspläne gibt müssen auch diese beachtet werde, beim Bau einer Terrassenüberdachung in Baden-Württemberg.
In Baden-Württemberg Kenntnisgabeverfahren auch bei verfahrensfreien Terrassenüberdachungen?
Zu beachten: Auch für verfahrensfreie Bauvorhaben kann die Stadt oder Gemeinde durch Satzungen bestimmen, dass ein Kenntnisgabeverfahren durchgeführt werden muss. Ob dies auch auf Ihr Bauvorhaben einer Terrassenüberdachung zutrifft erfahren Sie auf der Gemeinde oder der zuständigen Baurechtsbehörde.
Generell empfehlen wir immer vor einem Bauvorhaben die zuständige Behörde aufzusuchen, um dort ortsspezifische Informationen zu erhalten und Missverständnisse von vorne herein vermieden werden können.
Wann wird eine Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung in Baden-Württemberg benötigt?
Sollte Ihre Terrassenüberdachung die oben genannten Maße überschreitet ist eine Baugenehmigung notwendig. Wie bereits erwähnt erhalten Sie alle Informationen die konkret für dieses Projekt benötigt werden auf der zuständigen Baurechtsbehörde.
Bitte fragen Sie bei ihrer Zuständigen Baubehörde einfach nach. Da in manchen Fällen nicht alle Unterlagen notwendig sind bzw. noch etwas benötigt wird.
Was Sie grundsätzlich bei einer Baugenehmigung benötigen könnten:
Der Weg zum zuständigen Bauamt wird unseres Erachtens als sehr wichtig empfunden und sollte nie ganz ausgelassen werden. Jede Stadt oder Gemeinde hat wiederum ortsspezifische Baubedingungen, an die sich gehalten werden muss. Diese ortsspezifischen Informationen sollten Sie genau dort bekommen.
- Bauzeichnung
- Bauantragsformular
- Flurkarte (nicht älter als 6 Monate)
- Statik-Verfahren + Unterschrift des Erstellers
- Baubeschreibung
- Bekanntgabe der Inhaber der Nachbargrundstücke (mit Flurstücknummer, Name und Anschrift)
- Lageplan des Baugrundstücks
Was geht meine Terrassenüberdachung in Baden-Württemberg den Nachbarn an?
Sie sollten nicht vergessen an Ihre Nachbarn zu denken. In jedem Bundesland gibt es in der Bauverordnung auch Bestimmungen über Abstände, die eingehalten werden müssen. Falls der Fall einer Grenzbebauung eintreten sollte muss Ihr Nachbar damit einverstanden sein. Errichten Sie in Baden-Württemberg eine Terrassenüberdachung auch einige Meter von der Grenze entfernt, sollten Sie trotzdem dies vorab mit Ihrem Nachbar besprechen. Dieses Einverständnis in schriftlicher Form einzuholen wird unbedingt empfohlen.
Weiterführende Links
Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO)1 in der Fassung vom 5. März 2010
Das Regelwerk des Bauens – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg
Verfahrensfreie Bauvorhaben – Baden-Württemberg
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