Terrassenüberdachung Baugenehmigung Niedersachsen – Das müssen Sie wissen!
Regenschutz, Windschutz und Sonnenschutz sind nur einige Vorteile einer Terrassenüberdachung. Stattet man die Überdachung zusätzlich mit Seitenwänden aus kann auch ein Sichtschutz gegeben werden. Ob eine Terrassenüberdachung Baugenehmigung in Niedersachsen notwendig ist und welche Richtlinien einzuhalten sind haben wir in folgendem Artikel für Sie zusammengefasst.
Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung in Niedersachsen?
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass unter Einhaltung gewisser Vorschriften die Errichtung einer Terrassenüberdachung in Niedersachsen ohne Baugenehmigung möglich ist. Da jedes Bundesland in Deutschland eigene Baugesetzte und Verordnungen hat können diese Informationen nicht ganz allgemein zusammengefasst werden.
Vor dem Kauf & Errichten einer Terrassenüberdachung sollte man sich unbedingt bei der zuständigen Baubehörde über die geltenden Vorschriften informieren. In manchen Regionen in Niedersachsen dürfen Terrassenüberdachungen unter folgenden Voraussetzungen ohne Genehmigung errichtet werden (Vollständigkeit & Rechtsgültigkeit nicht garantiert):
- Terrassenüberdachungen gelten in der Regel als freistehende Nebenanlagen. Das bedeutet bis zu 40m³, sind sie verfahrensfrei
- Maximal 3 m Tiefe
- Terrassenüberdachungen als Anbau an eine Hauptnutzung sind bis zu einer Fläche von 30m² grundsätzlich verfahrensfrei.
Zu beachten gilt: Trotz Verfahrensfreiheit müssen die Bauvorhaben in Niedersachen dem öffentlichen Baurecht entsprechen. Dafür verantwortlich ist der Grundstückseigentümer / Bauherr. Spezielle Infos dazu erhalten Sie am zuständigen Bauamt oder der zuständigen Baubehörde.
Außerdem gibt es mancherorts spezielle Bebauungspläne. Diese müssen auch bei verfahrensfreien Bauvorhaben eingehalten werden. Genauso sind öffentlich-rechtliche Vorschriften vom Bauherren einzuhalten.
Wann wird in Niedersachsen, eine Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung benötigt?
Sollte sich Ihr Bauvorhaben in die oben genannten Punkte nicht einordnen lassen bzw. werden die Maße für eine Terrassenüberdachung überschritten ist eine Baugenehmigung erforderlich. Genaue Informationen, was für eine Baugenehmigung alles notwendig ist, erhalten Sie auf dem für Ihr Grundstück zuständigem Bauamt oder der zuständigen Baubehörde.
In der Regel muss ein Bauantrag gestellt werden. Für diesen sind einige Formulare und Unterlagen bei der Behörde einzureichen. Normalerweise ist das auch in Niedersachsen keine große Sache und sollte in ein paar Tagen erledigt sein.
Meistens werden für einen Bauantrag folgende Unterlagen (in dreifacher Ausführung) benötigt:
(Vollständigkeit & Rechtsgültigkeit nicht garantiert)
- Bauantragsformular
- Bauzeichnung
- Flurkarte (nicht älter als 6 Monate)
- Statik-Verfahren + Unterschrift des Erstellers
- Bekanntgabe der Inhaber der Nachbargrundstücke (mit Flurstücknummer, Name und Anschrift)
- Lageplan des Baugrundstücks
- Baubeschreibung
Natürlich können ortsspezifische Auflagen und Vorschriften noch hinzukommen. Aus diesem Grund und generell empfehlen wir das örtliche Bauamt vor Baubeginn! aufzusuchen und sich noch einmal zu erkundigen.
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Grenzabstand zum Nachbarn beachten oder Einverständnis einholen.
Grundsätzlich gibt es gewisse Vorschriften, die den Grenzabstand zum Nachbargrundstück regeln. Dieser variiert von Bundesland zu Bundesland von 2,5m bis 3m. Wird dieser Mindestabstand unterschritten ist es dennoch möglich seine Terrassenüberdachung aufzustellen. Jetzt muss aber das Einverständnis aller betroffenen Nachbarn eingeholt werden. Wir empfehlen: Unbedingt in schriftlicher Form!
Weiterführende Links
Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
Niedersächsische Bauordnung (NBauO) vom 3. April 2012
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