Terrassenüberdachung Baugenehmigung Sachsen – Das müssen Sie wissen!
Braucht man auch im schönen Bundesland Sachsen eine Terrassenüberdachung Baugenehmigung? Dieser Frage gehen wir in unserem Artikel auf den Grund. Eine Überdachung der Terrasse bringt große Vorteile mit sich. Bei schlechtem Wetter kann man trotzdem einige Stunden draußen an der frischen Luft verbringen. An sehr sonnigen Tagen kann man mit Zubehör für eine ausreichende Beschattung sorgen. So kann man entspannt auf der Terrasse sitzen bleiben, selbst bei einem Sommergewitter. Natürlich gibt es eine Bauordnung und Gesetze die beim Bau einer solchen Terrassenüberdachung in Sachsen, eingehalten werden müssen.
Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung in Sachsen?
Da in jedem Bundesland Deutschlands eigene Gesetzte gelten hat auch das Bundesland Sachsen in Bezug auf Überdachungen seine eigenen. Grundsätzlich ist es möglich eine Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung in Sachsen zu errichten. Auch ohne Genehmigung müssen einige Dinge eingehalten werden. Welche erfahren Sie hier.
Grundsätzlich sind Terrassenüberdachung bis zu einer Fläche von 30 m² und einer Tiefe von 3 m verfahrensfrei. Ob die Terrassenüberdachung hier freistehend oder als Anbau ausgeführt wird ist nicht bestimmt.
Man sollte sich aber desto trotz unbedingt vor Baubeginn bei der zuständigen Baubehörde über die geltenden Vorschriften informieren. In manchen Regionen in Sachsen dürfen Terrassenüberdachungen unter folgenden Voraussetzungen ohne Genehmigung errichtet werden (Vollständigkeit & Rechtsgültigkeit nicht garantiert):
- Max. 30 m² eingenommene Grundstücksfläche (in machen Regionen 40-50 m²)
- Einverständnis der Nachbarn, deren Rechte betroffen sein können
- Tiefe von max. 3 m
Bitte beachten Sie aber, dass trotz Verfahrensfreiheit die öffentlich-rechtlichen Anforderungen eingehalten werden müssen. (Zum Beispiel: Standsicherheit, Bebauungsplan in Ihrem Ort beachten, Umweltschutz und Denkmalschutz) Hier ist jeder selbst verantwortlich. Außerdem müssen die Abstandsflächen, welche in der Sächsischen Bauordnung festgelegt sind eingehalten werden.
Wann wird eine Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung in Sachsen benötigt?
Sollten die oben genannten Dinge nicht eingehalten werden können, ist eine Baugenehmigung notwendig. Für ein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben ist ein formeller Bauantrag zu stellen. Keine Sorge auch diese Hürde ist schnell gemeistert.
Für einen Bauantrag werden einige Formulare und Dokumente benötigt, die diesem Antrag beigelegt werden müssen. In Deutschland generell meist in zweifacher oder dreifacher Ausführung. Wir empfehlen unbedingt die örtliche Baubehörde zu kontaktieren. Dort sollten alle Informationen rund um die Baugenehmigung und den Bauantrag vorliegen.
Sie sollten auch bei einer Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung in Sachsen das örtliche Bauamt aufsuchen bzw. kontaktieren. Bebauungspläne und die genauen Abstandsflächen für Sachsen und Ihren konkreten Bauort liegen dort auf.
Folgende Unterlagen müssen einem Bauantrag beigelegt werden:
(Vollständigkeit & Rechtsgültigkeit nicht garantiert)
- Bauzeichnung
- Baubeschreibung
- Lageplan (+Nachbargrundstücke)
- Statik
- Bauantrag selbst
- evtl. noch ortsbedingte weitere Dokumente
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Vergessen Sie nicht auf Ihre Nachbarn
Wie Sie bereits wissen gilt es gewisse Abstandsflächen in Sachsen, beim Bau einer Terrassenüberdachung, einzuhalten. In der Regel beträgt bspw. der Abstand zu den Nachbargrundstücken 3 m. Wird dieser Abstand bei der Planung der Terrassenüberdachung muss das Einverständnis der unmittelbar betroffenen Nachbarn eingeholt werden. Natürlich sollte dies vor Baubeginn und unbedingt in schriftlicher Form geschehen.
Unbedingt sollten alle Informationen auf dem Bauamt, VOR! Baubeginn eingeholt werden. Ganz egal ob mit oder ohne Baugenehmigung. So kann man vermeiden etwas Wichtiges zu übersehen und die Terrassenüberdachung muss später nicht abgebaut werden. Das möchte niemand.
Weiterführende Links
Sächsische Bauordnung
Sächsische Bauodnung – SächsBO
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