Terrassenüberdachung Baugenehmigung Sachsen-Anhalt – Das müssen Sie wissen!
Eine Überdachung der Terrasse wird immer beliebter und durchaus bringt sie einige Vorteile mit sich. Eine Terrassenüberdachung in Sachsen-Anhalt Errichten? Kein Problem. Unter Berücksichtigung bestimmter Richtlinien geht dieses Vorhaben auch ohne Baugenehmigung. Soll Ihre Terrassenüberdachung in Sachsen-Anhalt errichtet werden und Ihre Vorstellungen bewegen sich nicht im Bereich dieser Bedingungen, ist eine Baugenehmigung erforderlich. Wir zeigen Ihnen auf was Sie bei einer Genehmigung achte müssen oder wie Sie den bürokratischen Aufwand vermeiden können.
Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung in Sachsen-Anhalt?
Ja es ist durchaus möglich seine Terrassenüberdachung in Sachsen-Anhalt ohne Baugenehmigung aufzustellen. Natürlich geht das nicht ganz ohne bestimmte Vorgaben einzuhalten. Auch wenn Sie Ihre Überdachung ohne Genehmigung errichte wollen, sollte Sie unbedingt vor Baubeginn bei der zuständigen Baubehörde Informationen zur Ihrem Vorhaben einholen.
In manchen Regionen in Sachsen-Anhalt dürfen Terrassenüberdachungen unter folgenden Voraussetzungen ohne Genehmigung errichtet werden (Vollständigkeit & Rechtsgültigkeit nicht garantiert):
- Bis zu einer Tiefe von 3m und maximal 30m² ist eine Überdachung in Sachsen-Anhalt genehmigungsfrei.
- Abstandsflächen müssen beachtet werden. (Nachbargrundtücke, Bebauungsplan, …)
- Terrassenüberdachung muss sich direkt am Haus befinden (grundsätzlich nicht relevant ob freistehend oder am Haus verankert)
In Deutschland gelten in jedem Bundesland andere Bauordnungen und Gesetze. Aus diesem Grund kann man die Frage, ob eine Baugenehmigung notwendig ist oder nicht, nicht allgemein beantworten. Generell gelten zusätzlich für jeden Standort und jedes Bauvorhaben oft eigene Vorgaben. Baugesetze und Vorschriften müssen trotz Genehmigungsfreiheit eingehalten werden. Dafür ist jeder selbst verantwortlich.
Wir empfehlen deshalb unbedingt die zuständige Baubehörde zu kontaktieren. Dort liegen alle wichtigen und für Ihren Ort geltenden Informationen auf. So können Sie außerdem vermeiden, die neue Terrassenüberdachung in Sachsen-Anhalt gleich wieder abbauen zu müssen.
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Wann wird eine Terrassenüberdachung Baugenehmigung in Sachsen-Anhalt benötigt?
Eine Baugenehmigung ist dann notwendig, wenn die oben genannten Punkte nicht eingehalten werden können. Aber kein Problem. Mittels Bauantrag ist selbst eine Baugenehmigung zu bekommen keine große Sache. Ein Bauantrag muss also gestellt werden! Das Formular für den „Antrag auf Baugenehmigung“ bekommt man beim zuständigen Bauaufsichtsamt oder dem zuständigen Bauamt. Eventuell steht dieses Formular auch Online für Ihre Stadt bereit.
Folgende Anlagen werden in der Regel benötigt: (zweifach Ausgeführt)
(Vollständigkeit & Rechtsgültigkeit nicht garantiert)
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster
- Lageplan (mit Angabe der Lage der Terrassenüberdachung)
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
- Statik Nachweis
- Bauantrag
Weiterführende Links
Bauordnung Sachsen-Anhalt – § 60 BauO LSA – Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen
Landesrecht Sachsen-Anhalt
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