Terrassenüberdachung Baugenehmigung Schleswig-Holstein – Das müssen Sie wissen!
Brauche ich eine Terrassenüberdachung Baugenehmigung in Schleswig-Holstein? Wie bekomme ich diese Genehmigung falls ich eine brauche? Wie groß darf ich meine Überdachung überhaupt ausführen? Viele Fragen gibt es rund um die Baugenehmigungen in den einzelnen Bundesländer Deutschlands. Wir haben einige Informationen zur Baugenehmigung in Schleswig-Holstein, deshalb für Sie zusammengefasst. Mehr darüber erfahren Sie in den nachfolgenden Punkten.
Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung in Schleswig-Holstein?
In den meisten Bundesländer Deutschlands besteht die Möglichkeit, unter Berücksichtigung einiger Vorgaben, eine Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung zu errichten. Auch in Schleswig-Holstein besteht diese Möglichkeit.
Eine Fläche von 30 m² und eine Tiefe von 3 m darf hier nicht überschritten werden. (Ansonsten ist es auch kein Problem, es ist lediglich eine Baugenehmigung notwendig.
Man sollte sich aber desto trotz unbedingt vor Baubeginn bei der zuständigen Baubehörde über die geltenden Vorschriften informieren. In manchen Regionen in Schleswig-Holstein dürfen Terrassenüberdachungen unter folgenden Voraussetzungen ohne Genehmigung errichtet werden (Vollständigkeit & Rechtsgültigkeit nicht garantiert):
- Terrassenüberdachung mit max 30 m²
- Maximale Tiefe von 3 m
- Der Abstand zur Grundgrenze des Nachbarn muss mind. 3 m betragen (ohne Einverständnis)
- Zur Grundstücksgrenze gelegene Seite max. 9m – Wenn sich dort bereits ein Gebäude von beispielsweise 2m befindet, darf die Überdachung nur noch 7m lang sein
Natürlich muss man sich trotzdem an einige Dinge halten und das Baugesetzt und die öffentlich-rechtlichen Vorschriften, dürfen nicht ganz außer Acht gelassen werden. Beispielsweise gibt es in vielen Städten und Gemeinden eigene Bebauungspläne, welche auch bei verfahrensfreien Bauvorhaben eingehalten werden müssen. Eine Standsicherheit des Bauwerks muss auch gegeben sein.
Außerdem sind Abstandsflächen auch ein Punkt, den es selbst bei Bauvorhaben ohne Baugenehmigung einzuhalten gilt. Der Abstand zum Nachbargrundstück ist nur ein Teil davon. Dieser beträgt in der Regel aber 3m.
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Wann wird eine Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung in Schleswig-Holstein benötigt?
Können Sie bei Ihrem Bauvorhaben die oben genannten Dinge nicht einhalten so ist eine Baugenehmigung notwendig. Keine Sorge auch eine Terrassenüberdachung Baugenehmigung in Schleswig-Holstein ist nicht unmöglich zu erlangen. Ein Bauantrag muss gestellt werden. Diesen Antrag erhalten Sie bei der zuständigen Baubehörde oder dem zuständigen Bauamt. In manchen Städten steht dieser auch Online zum Download zur Verfügung.
In der Regel werden für eine Baugenehmigung noch weitere Anträge und Dokumente benötigt. Grundsätzlich sind das in Deutschland bzw. Schleswig-Holstein folgende:
(Vollständigkeit & Rechtsgültigkeit nicht garantiert)
- Bauantrag
- Baubeschreibung
- Lageplan
- Statik-Nachweis
- Bauzeichnungen
- Inhaber der Nachbargrundstücke
- ggf. weitere örtlich notwendige Dokumente
Warum sich der Weg zum zuständigen Bauamt in Schleswig-Holstein als sinnvoll erweist?
Bitte beachten Sie, dass sich der Weg zum zuständigen Bauamt fast immer als sinnvoll erweist. Dort erfahren Sie die genauen und ortsspezifischen Bedingungen Ihrer Gemeinde oder Stadt. Viele Vorschriften in Schleswig-Holstein bez. Terrassenüberdachungen gelten nämlich nur in einer Stadt bzw. nur in einem bestimmten Stadtbereich. Es gibt in manchen Städten beispielsweise örtliche Gestaltungssatzungen die detaillierte Gestaltungsvorschriften enthalten geben. Genaue Informationen können aus diesem Grund nicht allgemein beantwortet werden.
Es wird immer spezifische Vorschriften für das konkretes Grundstück, auf dem Ihre Terrassenüberdachung errichtet werden soll geben. Generell erfahren Sie bei der zuständigen Baubehörde alle Dinge die notwendig sind. Welche Unterlagen genau für einen Bauantrag notwendig sind, falls eine Baugenehmigung erlangt werden muss oder ob für Ihr Gebiet ein Bebauungsplan zu berücksichtigen ist sind nur einige Beispiele davon.
Vergessen Sie nicht auf Ihre Nachbarn
Wie bereits erwähnt gibt es bestimmte Abstände einzuhalten. Zum Nachbarn in der Regel meist 3m. Sollten Sie aber aus irgendwelchen Gründen diesen Abstand nicht einhalten können, bedeutet das meist nicht, dass der Bau einer Terrassenüberdachung nicht möglich ist. Es muss ein Einverständnis der betroffenen Nachbarn eingeholt werden. Wir empfehlen das in schriftlicher Form durchzuführen.
Generell ist es nicht schlecht vor Baubeginn auch mit seinen Nachbarn in Kontakt zu treten. Die Betonung liegt auf: Vor Baubeginn. Nicht selten ist es schon vorgekommen, dass jemand seine Nachbarn außer Acht gelassen hat und seine Baute wieder abbauen musste. Das ist nicht notwendig und sollte deshalb von vorne herein vermieden werden.
Weiterführende Links
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) Vom 22. Januar 2009
Bauordnungsrecht Schleswig-Holstein
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein
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