Terrassenüberdachung Baugenehmigung Thüringen – Das müssen Sie wissen!
Nicht nur der Witterungsschutz, sondern mit Seitenwänden auch ein Sichtschutz, zählen zu den vielen Vorteilen einer Terrassenüberdachung. Auch beim Erlangen einer Terrassenüberdachung Baugenehmigung in Thüringen gibt es einiges zu beachten. Ob Sie Ihre Überdachung auch ohne Genehmigung errichten können und einige Tipps dazu erfahren Sie im nachfolgenden Beitrag.
Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung in Thüringen?
Sechzehn Bundesländer gibt es in Deutschland. Das bedeutet auch Sechzehn verschiedene Bauverordnungen und eigene Gesetzlagen. Auch Thüringen hat seine eigenen Richtlinien, an die es sich zu halten gilt.
Grundsätzlich ist es möglich eine Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung in Thüringen zu errichten. Dafür müssen aber trotzdem einige Dinge eingehalten werden:
(Vollständigkeit & Rechtsgültigkeit nicht garantiert)
- Terrassenüberdachungen im Innenbereich bis 30 m² und einer Tiefe bis 4m.
- Die Abstandsflächen
- Das Grundstück sich nicht in Außenbereichen, Geltungsbereichen oder Gebieten mit anderen Satzungen befindet
- Der Abstand zum Wald muss größer als 30 m sein
- Die Anordnung an der geplanten stelle sollte planungsrechtlich zulässig sein
Möglicherweise müssen trotz Verfahrensfreiheit, um die folgenden Vorschriften einzuhalten, weitere Genehmigungen erlangt werden:
(Vollständigkeit & Rechtsgültigkeit nicht garantiert)
- Berührten baurechtlichen Vorschriften
- Sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften (Umweltrecht, Sanierungsrecht, Denkmalschutzrecht)
Wann wird eine Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung in Thüringen benötigt?
Da eine Prüfung für Bauvorhaben im öffentlichen Recht immer im Einzelfall erfolgt, ist es ratsam sich an das zuständige Bauamt zu wenden. Kontaktieren Sie in jedem Fall Ihre Gemeinde oder Baubehörde und teilen Sie dort das Bauvorhaben mit.
Grundsätzlich sind alle Bauvorhaben, welche die oben genannten Anforderungen nicht erfüllen genehmigungspflichtig. Bauvorhaben im Außenbereich fallen sowieso unter genehmigungspflichtige Bauvorhaben. Ein Bauantrag für die Terrassenüberdachung Baugenehmigung in Thüringen, mit den dafür notwendigen Unterlagen, ist einzureichen. Keine Sorge, die Behörden wissen was zu tun ist und in der Regel hat man auch für einen Bauantrag schnell alle Unterlagen zusammen und der Genehmigung steht nichts mehr im Wege.
Folgende Unterlagen werden in der Regel für einen Bauantrag benötigt:
(Vollständigkeit & Rechtsgültigkeit nicht garantiert)
- Bauzeichnung
- Bauantragsformular
- Flurkarte (nicht älter als 6 Monate)
- Statik-Verfahren + Unterschrift des Erstellers
- Baubeschreibung
- Bekanntgabe der Inhaber der Nachbargrundstücke (mit Flurstücknummer, Name und Anschrift)
- Lageplan des Baugrundstücks
Ihre Terrassenüberdachung konfigurieren
Konfigurieren | Bestellen | Besprechen | Montieren | Genießen
-
10 Jahre Garantie
-
Kostenlose Lieferung
-
Auf Rechnung
Ihr Traum Carport konfigurieren
Konfigurieren | Bestellen | Besprechen | Montieren | Einparken
-
10 Jahre Garantie
-
Kostenlose Lieferung
-
Auf Rechnung
Ihre Terrassenüberdachung konfigurieren
Konfigurieren | Bestellen | Besprechen | Montieren | Genießen

-
10 Jahre Garantie
-
Kostenlose Lieferung
-
Auf Rechnung

-
10 Jahre Garantie
-
Kostenlose Lieferung
-
Auf Rechnung
Was geht meine Terrassenüberdachung den Nachbarn an?
Sie sollten nicht vergessen an Ihre Nachbarn zu denken. Falls der Fall einer Grenzbebauung vorliegen sollte, muss Ihr Nachbar sein Einverständnis dafür abgeben. Vorab mit dem Nachbarn besprechen erspart spätere Probleme. Dieses Einverständnis in schriftlicher Form einzuholen wird empfohlen.
Weiterführende Links
Thüringer Bauordnung (ThürBO) *) Vom 13. März 2014
Thüringer Bauordnung (ThürBO) – pdf
Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren

Alle Informationen zur Terrassenüberdachung in Nordrhein-Westfalen.

Hier Erfahren Sie alles was Sie über eine Terrassenüberdachung Baugenehmigung in Niedersachsen wissen müssen.

Sie planen eine Terrassenüberdachung in Bayern zu errichten? Wir zeigen Ihnen auf was Sie achten müssen.